EIGENTUM BEI EHEENDE – VERFüGBARE MöGLICHKEITEN

Eigentum bei Eheende – Verfügbare Möglichkeiten

Eigentum bei Eheende – Verfügbare Möglichkeiten

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Das gemeinsame Zuhause von Ehepaaren ist häufig nicht nur das Zuhause dar, sondern auch einen wesentlichen Vermögenswert und eine bedeutende Komponente der Altersvorsorge. Aber wie regelt man die Immobilie bei einer Scheidung?

Muss die Immobilie direkt verkauft werden?



Nein, nicht zwangsläufig. Wir unterstützen Sie dabei, die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

Immobilien in der Zugewinngemeinschaft



Meistens entscheiden sich Paare bei der Heirat für die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und auch die Schulden beiden Partnern gehören. Leider ist die Aufteilung oft kompliziert.

Realteilung: Die Immobilie in zwei eigenständige Wohneinheiten teilen



Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies wird durch eine notarielle Erklärung im Grundbuch festgelegt. Nicht jede Immobilie kann so geteilt werden, daher sollte man einen Experten zu Rate ziehen.

Immobilienübertragung auf die Kinder



Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Ein Partner kann seinen Anteil dem Kind schenken, wenn der andere Partner zustimmt.

Übertragung: Verbleib in der Immobilie und Ausgleichszahlung



Eine mögliche Lösung ist auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner. Dabei erhält der andere eine Ausgleichszahlung, abhängig vom Marktwert und den Eigentumsanteilen. Es ist wichtig zu beachten, dass auch die laufenden Kreditverpflichtungen übernommen werden müssen.

Teilungsversteigerung



Falls keine Einigung erzielt werden kann, kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hierbei muss man vorsichtig sein: Der Erlös deckt häufig nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei professionellem Verkauf. Das führt oft zu ungedeckten Schulden, für die beide haften. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.

Vermietung der Immobilie



Wenn ein Verkauf nicht sinnvoll ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung eine Lösung sein. Die Ex-Partner müssen dann als Vermieter zusammenarbeiten oder mehr lesen... einen Makler beauftragen.

Verkauf des Hauses



Die meisten Paare verkaufen das gemeinsame Haus bei einer Scheidung. Nach dem Trennungsjahr kann jeder Partner den Verkauf der Immobilie fordern. Ein erfahrener Immobilienexperte übernimmt die gründliche Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit potenziellen Käufern in Ihrem Interesse. So können Sie sich auf andere wichtige Aspekte der Scheidung konzentrieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf brauchen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler für Sie da. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder wünschen Sie eine anderweitige Beratung?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gern.

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